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   Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-289/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-289/01 (https://dejure.org/2002,32089)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - C-289/01 (https://dejure.org/2002,32089)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - C-289/01 (https://dejure.org/2002,32089)
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  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-228/01

    Bourrasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-289/01
    SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS ANTONIO TIZZANO vom 4. Juli 2002(1) Verbundene Rechtssachen C-228/01 Jacques Bourrasse gegen Ministère public (Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Pau) und C-289/01 Ministère Public gegen Jean-Marie Perchicot Vorabentscheidungsersuchen des (Tribunal de Grande Instance Dax) "Güterkraftverkehr - Richtlinie 84/647/EWG - Ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge - Genehmigungen, die der Vermieter für Rechnung des Mieters erhalten hat - Verwaltung der Tachographenscheiben - Zulassungsort der Fahrzeuge".

    In der Rechtssache C-228/01 wird die Frage im Rahmen eines - nun beim Berufungsgericht anhängigen - Verfahrens gestellt, das das Ministère public (Staatsanwaltschaft) gegen den Inhaber eines französischen Güterkraftverkehrsunternehmens eingeleitet hat.

    Die Rechtssache C-289/01 beruht auf einem bei Gericht anhängigen Strafverfahren, bei dem der Tatbestand und die Rechtslage im Wesentlichen denen in der Rechtssache C-228/01 entsprechen, außer dass in diesem Fall die Verlagerung der Geschäftstätigkeit zwischen einem französischen Transportunternehmen, Perchicot France, und einem von diesem eigens gegründeten und kontrollierten Unternehmen spanischen Rechts, Perchicot Espagne, erfolgte.

    Zur zweiten Frage in der Rechtssache C-228/01.

    Hinsichtlich der zweiten Frage in der Rechtssache C-228/01 sind sich alle Beteiligten darin einig, dass die vermieteten Fahrzeuge gemäß Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie in dem Mitgliedstaat zugelassen sein müssen, in dem der Mieter niedergelassen ist.

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-289/01
    Die Kommission stützt ihre Ausführungen auf das Urteil Centros.

    6: - Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache 212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnrn.

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-289/01
    7: - Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85 (Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9), vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-315/88 (Bagli Pennacchiotti, Slg. 1990, I-1323, Randnr. 10) und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 39).
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